Infos zum Schulalltag
Unterrichtszeiten
| Stunden | Anfang | Ende |
|---|---|---|
| 1. Stunde | 07:40 Uhr | 08:25 Uhr |
| 2. Stunde | 08:30 Uhr | 09:15 Uhr |
| große Pause | 09:15 Uhr | 09:30 Uhr |
| 3. Stunde | 09:30 Uhr | 10:15 Uhr |
| 4. Stunde | 10:20 Uhr | 11:05 Uhr |
| Aktivpause | 11:05 Uhr | 11:30 Uhr |
| 5. Stunde | 11:30 Uhr | 12:15 Uhr |
| 6. Stunde | 12:20 Uhr | 13:05 Uhr |
Krankmeldung / Entschuldigung
Bitte melden Sie Ihr Kind über die App elternnachricht.de krank.
So funktioniert es:
- Laden Sie die App „Elternnachricht" herunter (verfügbar für Android und iOS)
- Registrieren Sie sich mit den Zugangsdaten, die Sie von der Schule erhalten haben
- Melden Sie Ihr Kind direkt über die App ab
Die Krankmeldung über die App ist der bevorzugte Weg. So erreicht die Information zuverlässig und schnell die Klassenlehrerin.
Betreuungsangebote
Die Erich Kästner-Schule ist eine Verlässliche Grundschule des Landes Baden-Württemberg. Das bedeutet: Unterricht und Aufsicht sind täglich von 8:30 bis 12:15 Uhr gewährleistet.
Darüber hinaus bietet die Stadt Ettlingen folgende Betreuungsmöglichkeiten an:
Kernzeitbetreuung (Vormittag)
- Betreuung in den Vormittagsrandstunden vor und nach dem Unterricht
Nachmittagsbetreuung
- Betreuung bis 16:30 Uhr
- Inklusive Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Spielangebot
Ferienbetreuung
- Auch in den Schulferien werden Betreuungszeiten angeboten
Träger und Anmeldung: Die Betreuung wird von der Stadt Ettlingen organisiert und finanziert. Die Anmeldung erfolgt direkt über die Stadt Ettlingen.
Schulferien und freie Tage
Die Ferientermine für Baden-Württemberg werden vom Kultusministerium festgelegt.
Bewegliche Ferientage und pädagogische Tage werden zu frühzeitig bekanntgegeben.
Beurlaubung vom Unterricht
Eine Beurlaubung vom Unterricht für bis zu zwei Tage kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch die Klassenlehrerin genehmigt werden. Bitte reichen Sie hierfür rechtzeitig einen schriftlichen Antrag ein.
Als wichtige Gründe gelten beispielsweise Familienfeiern, Beerdigungen oder amtliche Termine.
Eine Beurlaubung die über zwei Tage hinausgeht kann auf schriftlichen Antrag von der Schulleitung genehmigt werden.
Unmittelbar
vor oder nach Ferienabschnitten werden grundsätzlich
keine Beurlaubungen erteilt. Urlaubsreisen während der Unterrichtszeit können nicht genehmigt werden.
Änderung der Kontaktdaten
Bitte teilen Sie Änderungen wie Wohnungswechsel, neue Telefonnummer o.Ä. der Klassenlehrerin oder unserer Sekretärin möglichst zeitnah schriftlich mit, so dass unsere Schulverwaltung auf dem aktuellen Stand ist und wir Sie in Notfällen auch rasch erreichen können.
Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit, falls sich Änderungen bei der Erziehungsberechtigung oder des Sorgerechtes ergeben. Nur so können wir die Vorgaben zur Informationspflicht und zum Datenschutz einhalten.
Elternbeirat
Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er vertritt die Interessen der Elternschaft und unterstützt die Schule bei Veranstaltungen und Projekten.
Vorsitzende/r: [Name einfügen]
Stellvertretung:[Name einfügen]
Schulunfall
Auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei schulischen Unternehmungen, wie z.B. Ausflügen, Lerngängen und Schullandheimaufenthalten ist Ihr Kind über die Schule versichert.
Hat sich Ihr Kind im Unterricht oder bei einer schulischen Veranstaltung so stark verletzt, dass ein Arztbesuch notwendig ist, teilen Sie uns den Namen der Arztpraxis/des erstbehandelnden Arztes
bitte unverzüglich mit.
Daraufhin wird von der verantwortlichen Lehrkraft ein Unfallbericht verfasst und über die Schulleitung beim Badischen Gemeindeversicherungsverband eingereicht.
Arztpraxis und Versicherung regeln dann die Kostenabrechnung.
